Beantworten Sie kurz die Fragen. Sie erhalten eine erste Einschätzung zur Dringlichkeit und eine plausible Sanierungsmethode (grabenlos, wenn möglich).
Akut (Rückstau / Bruch) = immer schnell abklären.
Eingebrochen = oft erst stabilisieren, dann sanieren.
Für eine schnelle Projektabklärung: Kanalhelden 24/7 041 562 31 31
Vorschlag & nächster Schritt
Die Schweiz hat in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine beeindruckende Entwässerungsinfrastruktur aufgebaut. Doch was in den 1960er-, 1970er- und 1980er-Jahren verlegt wurde, erreicht heute zunehmend das Ende seiner Lebensdauer. Das betrifft nicht nur das öffentliche Kanalnetz, sondern vor allem die privaten Liegenschaftsentwässerungen – also die Leitungen zwischen Ihrem Haus und dem öffentlichen Kanal.
Der VSA (Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute) stellt fest: Weil viele Gemeinden ihre Aufsichtspflicht über die private Liegenschaftsentwässerung jahrzehntelang vernachlässigt haben, lässt der Zustand privater Abwasserleitungen häufig zu wünschen übrig. Typische Schadensbilder sind Risse, undichte Muffenverbindungen, Wurzeleinwüchse, Korrosion und Abplatzungen. Die Folgen sind konkret: Abwasser sickert ins Erdreich und gefährdet das Grundwasser, oder sauberes Fremdwasser dringt in die Kanalisation ein und belastet die Kläranlagen unnötig.
Inzwischen setzt sich schweizweit ein systematischer Ansatz durch: Gemeinden koordinieren die Zustandserhebung sämtlicher Abwasseranlagen und erarbeiten quartierweise Sanierungsprojekte, die neben dem öffentlichen auch das private Leitungsnetz umfassen. Die VSA-OKI-Empfehlung «Grundstücksentwässerung» von 2018 gibt den Gemeinden konkrete Werkzeuge dafür in die Hand.
Was das für Sie als Eigentümer bedeutet: Die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Ihre Gemeinde in absehbarer Zeit an Ihre Tür klopft. Die gute Nachricht: Mit der grabenlosen Kanalsanierung gibt es heute ein Verfahren, das schnell, kosteneffizient und ohne Baustelle funktioniert.
Jahre Erfahrung
Das Grundprinzip ist in der ganzen Schweiz identisch: Die defekte Leitung bleibt im Boden. Sie erhält von innen eine komplett neue, dichte Wandung. Der Zugang erfolgt über vorhandene Schächte, Putzöffnungen oder Revisionsklappen – ohne Bagger, ohne Tiefbau, ohne Strassenaufbruch.
Die Methode ist keine Nischenanwendung: Gemeinden, Kantone und Städte in der gesamten Schweiz setzen sie bei der Sanierung ihrer eigenen öffentlichen Netze ein. Und wir setzen sie tagtäglich für private Eigentümer, Verwaltungen und Bauherren ein: über 10 Kilometer sanierte Kanalisation pro Jahr, mehr als 180 Hausanschlüsse, 100 % bestandene Dichtheitsprüfungen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Welches Verfahren zum Einsatz kommt, entscheidet sich am konkreten Schadensbild. Wir analysieren jeden Fall individuell – unabhängig davon, ob Ihre Liegenschaft in Zürich, Bern, Luzern, Basel, im Aargau oder anderswo steht.
Wurzeln, Kalkverkrustungen, Betonreste oder einragende Metallteile werden mit ferngesteuerten Fräsrobotern präzise beseitigt – als Vorbereitung für die Sanierung oder zur Wiederherstellung seitlicher Einläufe.
Undichte Schächte und defekte Muffen sind schweizweit die häufigste Eintrittsquelle für Fremdwasser. Wir sanieren beides grabenlos: per Kurzliner, Injektionstechnik oder Edelstahlmanschette.
Bei klar begrenzten Einzelschäden setzen wir Edelstahlmanschetten ein – sofort dicht, dauerhaft belastbar, für Rohrdurchmesser von 100 mm bis 700 mm.
Der Ablauf ist bei uns in jeder Region gleich strukturiert – angepasst an die jeweiligen kantonalen und kommunalen Anforderungen:
Sie melden sich bei uns mit Ihrem TV-Protokoll und dem Kanalisationsplan. Noch keine Unterlagen? Die Inspektion übernehmen wir.
Wir bewerten den Befund, bestimmen das optimale Verfahren und erstellen eine transparente, positionsbasierte Offerte – nachvollziehbar und verbindlich.
Je nach Kanton und Gemeinde variieren die Anforderungen – von der einfachen Sanierungsmeldung bis zum bewilligten Grundleitungsplan. Wir kennen die Prozesse in allen Regionen, in denen wir tätig sind, und übernehmen die Behördenabstimmung bei Bedarf für Sie.
Fachgerecht, termingerecht und normkonform nach SIA 190 und SN 592 000. In den meisten Fällen innerhalb von 1 bis 3 Arbeitstagen.
TV-Protokoll, aktualisierter Kanalisationsplan und Dichtheitsnachweis – alles nach VSA-Richtlinie und im Format, das Ihre Gemeinde verlangt. Wir liefern ein Dossier, das jede Behörde in der Schweiz bei der Abnahme akzeptiert.
Eine grabenlose Kanalsanierung kostet erfahrungsgemäss 3- bis 4-mal weniger als eine konventionelle Aufgrabung mit Leitungsersatz. Die aufwendigsten Kostentreiber – Tiefbau, Strassenaufbruch, Verkehrsumleitung, Belagserneuerung – entfallen komplett.
Die wichtigsten Kostenfaktoren:
Gut zu wissen: Die Kostenaufteilung zwischen Eigentümer und Gemeinde variiert je nach Kanton und Gemeinde. Die eigentliche Sanierung der privaten Leitungen liegt gemäss Gewässerschutzgesetz immer beim Grundeigentümer – die Kosten der Zustandserhebung können in manchen Gemeinden aber zulasten der kommunalen Spezialfinanzierung Abwasser gehen. Kanalsanierungskosten sind in der Schweiz grundsätzlich als werterhaltender Liegenschaftsunterhalt steuerlich absetzbar.
Unser Versprechen: Detaillierte, schriftliche Offerte mit klar aufgeschlüsselten Positionen – bevor wir anfangen. Und was drinsteht, gilt.
Von Luzern über Zürich, Winterthur, Bern und Basel bis Aarau: Wir sind da, wo Sie uns brauchen. Jeder Standort ist so positioniert, dass wir das umliegende Einzugsgebiet innerhalb kürzester Zeit erreichen – im Notfall auch in unter 60 Minuten.
Jeder Kanton hat seine eigenen Gewässerschutzstellen, jede Gemeinde ihre eigene Siedlungsentwässerungsverordnung. Wir kennen die Unterschiede – ob ERZ in der Stadt Zürich, das Tiefbauamt Luzern, das Tiefbauamt Basel-Stadt oder die kommunale Gewässerschutzstelle im Aargau. Sie haben einen Ansprechpartner; wir regeln den Rest.
Unsere Offerten sind positionsgenau aufgeschlüsselt. Was drinsteht, bezahlen Sie – nicht mehr und nicht weniger. In jedem Kanton, in jeder Gemeinde.
Abgemachter Termin heisst abgemachter Termin. Ob Luzern am Montag oder Rheinfelden am Donnerstag – unsere Planung steht, und Ihre auch.
Wir sind Mitglied im VSA und unsere Teams bestehen aus qualifizierten Entwässerungstechnologen EFZ. Das ist kein Marketingclaim, sondern messbare Fachkompetenz.
Rohrbruch am Sonntagmorgen? Rückstau am Feiertag? Wir sind erreichbar – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, an allen 6 Standorten.
Kanalhelden AG
Meierhofstrasse 9
6032 Emmen
Tel. 041 562 31 31 → Kanalsanierung Luzern
Kanalhelden AG
Schulstrasse 2
8153 Rümlang
Tel. 043 215 09 36 → Kanalsanierung Zürich
Kanalhelden AG
Archplatz 2
8400 Winterthur
Tel. 043 215 09 36 → Kanalsanierung Winterthur
Kanalhelden AG
Aarbergstrasse 15
3044 Innerberg
Tel. 031 561 92 86 → Kanalsanierung Bern
Kanalhelden AG
Güterstrasse 19
4133 Pratteln
Tel. 061 563 31 84 → Kanalsanierung Basel
Kanalhelden AG
Bahnhofplatz 4a
5000 Aarau
Tel. 056 561 68 35 → Kanalsanierung Aargau
In der Schweiz liegt die direkte Aufsicht über die private Liegenschaftsentwässerung bei der jeweiligen Gemeinde. Der Kanton nimmt eine übergeordnete Aufsichtsfunktion wahr und genehmigt die kommunalen Siedlungsentwässerungsverordnungen. Die gesetzliche Basis bilden das eidgenössische Gewässerschutzgesetz (GSchG) und die Gewässerschutzverordnung (GSchV). Gemäss Art. 15 GSchG und Art. 14 GSchV hat der Eigentümer einer Abwasseranlage dafür zu sorgen, dass sie baulich und betrieblich in einwandfreiem Zustand gehalten wird. In der Praxis bedeutet das: Ihre Gemeinde ist Ihre Ansprechpartnerin – und wir sind Ihr technischer Partner für die Umsetzung.
Ja. Das Verfahren ist in allen Kantonen und Gemeinden der Schweiz anwendbar und wird sowohl vom VSA als auch von den kantonalen Gewässerschutzbehörden als Standardmethode anerkannt, wo Kapazität und Zustand der Leitung es zulassen. Über 90 % der typischen Schadensbilder – Risse, undichte Muffen, Wurzeleinwüchse, Korrosion – lassen sich grabenlos beheben. Nur bei komplett kollabierten oder massiv deformierten Rohren ist ein lokaler Eingriff unvermeidlich. Die spezifischen Anforderungen an Dokumentation und Abnahme variieren von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde – das übernehmen wir.
Die reine Bauzeit liegt bei den meisten Projekten zwischen einem und drei Arbeitstagen – unabhängig davon, ob die Liegenschaft in Zürich, Bern, Luzern oder einem ländlichen Gebiet steht. Grössere Überbauungen oder Gewerbeobjekte können eine bis drei Wochen beanspruchen. Hinzu kommt die Vorlaufzeit für Offerte und Behördenkoordination – je nach Kanton und Gemeinde zwischen zwei und acht Wochen. Bei Notfällen greift unser 24/7-Pikettdienst: Anfahrt schnellstmöglich von unserem nächstgelegenen Standort.
Die massgebenden Normen sind schweizweit einheitlich: SIA 190 (Kanalisationen) und SN 592 000 (Liegenschaftsentwässerung). Ergänzend gelten die VSA-Richtlinien «Erhaltung von Kanalisationen» und die VSA-OKI-Empfehlung «Grundstücksentwässerung» von 2018. Für die Dichtheitsprüfung ist die VSA-Richtlinie massgebend. Darüber hinaus können Kantone und Gemeinden eigene Ausführungsbestimmungen erlassen – die wir in jeder Region kennen und einhalten.
Die technische Nutzungsdauer beträgt 50 bis 70 Jahre – vergleichbar mit einer komplett neu verlegten Leitung. Die Gewährleistung richtet sich nach SIA-Norm 190. Die Liner-Hersteller gewähren zusätzlich Produktgarantien von bis zu 10 Jahren. Die glatte Innenoberfläche des Liners hat darüber hinaus den Vorteil, dass Ablagerungen langsamer entstehen und der Unterhaltsaufwand langfristig sinkt.
Ja, ausnahmslos. Ohne aktuelle Kanalfernseh-Aufnahmen lässt sich weder das richtige Verfahren bestimmen noch eine belastbare Offerte erstellen. Die Kamerabefahrung ist in allen Kantonen eine behördliche Voraussetzung für die Sanierungsbewilligung. Wir führen die Inspektion mit unserer eigenen hochauflösenden Kameratechnik durch und liefern den vollständigen Befundbericht – im Format, das Ihre Gemeinde verlangt.
Das Gewässerschutzgesetz des Bundes ist klar: Der Grundeigentümer trägt die Kosten für Betrieb, Unterhalt und Sanierung der privaten Liegenschaftsentwässerung. Bei plötzlichen Schadenereignissen – Rohrbruch mit Folgeschaden – greift je nach Police die kantonale Gebäudeversicherung oder Ihre Gebäudewasserversicherung. Altersbedingte Abnutzung ist kein Versicherungsfall. Dafür sind Kanalsanierungskosten schweizweit grundsätzlich als werterhaltender Liegenschaftsunterhalt steuerlich absetzbar – in allen Kantonen. Wir liefern die komplette Dokumentation für Gemeinde, Versicherung und Steuerbehörde gleichermassen.
Die Pflicht zur Instandhaltung der privaten Abwasseranlagen ist auf Bundesebene verankert. Das Gewässerschutzgesetz (GSchG) verlangt in Art. 7, dass Abwasser soweit möglich vom nicht verschmutzten Wasser getrennt wird und verschmutztes Abwasser der Kläranlage zugeführt werden muss. Art. 15 GSchG und Art. 14 GSchV verpflichten den Eigentümer, seine Abwasseranlage baulich und betrieblich in einwandfreiem Zustand zu halten. Diese Bundesregelung wird durch die kantonalen Gewässerschutzgesetze und die kommunalen Siedlungsentwässerungsverordnungen (SEVO / Abwasserreglemente) konkretisiert.
In der Praxis bedeutet das: Die Gemeinde kann jederzeit eine Zustandserhebung verlangen – bei Baugesuchen, bei öffentlichen Kanalsanierungsprojekten oder im Rahmen systematischer Erhaltungsprogramme. Und wenn Mängel festgestellt werden, ist der Eigentümer verpflichtet, diese zu beheben. Nicht irgendwann – sondern in einer von der Gemeinde gesetzten Frist.
Ob Sanierungsauflage, Baugesuch mit Zustandsnachweis oder proaktive Vorsorge – melden Sie sich bei uns. Unverbindlich, unkompliziert und ohne Verkaufsdruck.
Senden Sie uns Ihr TV-Protokoll und Ihren Kanalisationsplan – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer fundierten Einschätzung. Keine Unterlagen vorhanden? Dann starten wir mit einer Kamerainspektion.
Ob akuter Notfall am Wochenende oder geplante Portfoliosanierung über mehrere Kantone hinweg – wir lösen das. Fachgerecht, grabenlos wo immer möglich, mit vollständiger Dokumentation. Von 6 Standorten aus, mit einem Team, das die Anforderungen jeder Schweizer Gemeinde kennt.
Kanalhelden AG
Meierhofstrasse 9
6032 Emmen
Tel. 041 562 31 31
[email protected]
www.kanalhelden.ch
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8153 Rümlang
Tel. 043 215 09 36
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3044 Innerberg
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