Beantworten Sie kurz die Fragen. Sie erhalten eine erste Einschätzung zur Dringlichkeit und eine plausible Sanierungsmethode (grabenlos, wenn möglich).
Akut (Rückstau / Bruch) = immer schnell abklären.
Eingebrochen = oft erst stabilisieren, dann sanieren.
Für eine schnelle Projektabklärung: Kanalhelden 24/7 041 562 31 31
Vorschlag & nächster Schritt
Der Kanton Zürich ist der bevölkerungsreichste Kanton der Schweiz – und einer mit besonders heterogener Bausubstanz. Von den dicht bebauten Agglomerationsgemeinden am Zürichsee über die Industriestandorte im Limmattal und die Wachstumsgemeinden im Glattal bis zu den ländlicheren Gebieten im Zürcher Oberland, Weinland und Unterland: Überall stehen Liegenschaften auf Kanalisationen, die ihre besten Jahre hinter sich haben.
Das AWEL – das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft der Baudirektion Kanton Zürich – hat den Zustand der Liegenschaftsentwässerung in einer Auswertung repräsentativer Gemeinden untersucht. Die Ergebnisse sind eindeutig: Ein erheblicher Anteil der privaten Leitungen weist Mängel auf. Das Amt beziffert den kantonsweiten Sanierungsbedarf auf rund 1 Milliarde Franken. Die Gründe liegen auf der Hand – undichte Leitungen verschmutzen Erdreich und Grundwasser, und eindringendes Fremdwasser belastet die Kläranlagen mit unnötigem Aufwand und unnötigen Kosten.
Im Kanton Zürich liegt die Aufsicht über die private Liegenschaftsentwässerung bei der jeweiligen Gemeinde. Das AWEL, Abteilung Gewässerschutz, Sektion Siedlungsentwässerung, nimmt die kantonale Aufsichtsfunktion wahr und genehmigt die kommunalen Siedlungsentwässerungsverordnungen (SEVO). Für Sie als Eigentümer bedeutet das: Ihre Gemeinde ist Ihre direkte Ansprechpartnerin – und wir sind Ihr Ansprechpartner für die technische Umsetzung.
Jahre Erfahrung
Die Idee ist so einfach wie wirkungsvoll: Das beschädigte Rohr bleibt im Boden und bekommt von innen eine komplett neue, dichte Oberfläche. Der Zugang erfolgt über vorhandene Kontrollschächte, Einstiegsschächte oder Revisionsöffnungen – ohne Bagger, ohne Strassenaufbruch, ohne Bewilligungsverfahren für Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum.
Das AWEL anerkennt das Verfahren: In den kantonalen Grundlagen zur Zustandserfassung und Sanierung der Liegenschaftsentwässerung ist die Schlauchliner-Renovation als Standardmethode beschrieben, wo Zustand und Kapazität der bestehenden Leitung es zulassen. Viele Zürcher Gemeinden – von Dietikon über Wädenswil bis Illnau-Effretikon – setzen auf die grabenlose Methode, weil sie schneller, günstiger und für die Nachbarschaft weniger belastend ist.
Was das für Ihre Liegenschaft im Kanton Zürich konkret heisst:
Das richtige Verfahren hängt vom konkreten Schadensbild ab – und davon, ob eine einzelne Muffe undicht ist oder die gesamte Grundleitung am Ende ihrer Lebensdauer steht. Wir beurteilen jeden Fall individuell und empfehlen das Vorgehen, das für Ihre Situation das wirtschaftlich und technisch sinnvollste ist.
Bevor ein Liner eingebracht werden kann, muss die Leitung befahrbar sein. Wurzelmassen, Kalkverkrustungen, hervorstehende Armierungseisen oder Betonreste aus früheren Anschlussarbeiten – mit ferngesteuerten Fräsrobotern beseitigen wir solche Hindernisse millimetergenau. Nach einer Inliner-Sanierung öffnen die Roboter die seitlichen Zuläufe präzise wieder.
Undichte Kontrollschächte und beschädigte Muffenverbindungen sind im Kanton Zürich eine der häufigsten Schadensursachen – und gleichzeitig die grösste Eintrittspforte für Fremdwasser ins Kanalsystem. Gerade in der Nähe des Zürichsees, der Limmat und des Glatt, wo der Grundwasserspiegel hoch liegt, hat das direkte Auswirkungen auf die Kläranlagen. Wir sanieren beides grabenlos: per Kurzliner, per Injektionstechnik oder mit Edelstahlmanschetten – je nach Situation.
Bei klar abgrenzbaren Schadstellen setzen wir Edelstahlmanschetten ein. Sie werden unter Kamerakontrolle mit einem hydraulischen Setzpacker exakt positioniert und mechanisch fixiert. Sofort dicht, dauerhaft belastbar und geeignet für Rohrdurchmesser von 100 mm bis 700 mm.
Ob Ihre Liegenschaft in Horgen, Kloten, Regensdorf oder Wetzikon steht – der Ablauf bei den Kanalhelden ist immer strukturiert, transparent und auf die Anforderungen Ihrer Gemeinde abgestimmt:
Sie melden sich bei uns – idealerweise mit dem vorhandenen TV-Protokoll und dem Kanalisationsplan. Falls Ihre Gemeinde die Zustandserhebung ausgelöst hat, liegt meist bereits eine Dokumentation vor. Haben Sie keine Unterlagen, übernehmen wir die Inspektion.
Wir bewerten den Befund, bestimmen das geeignete Verfahren und erstellen eine transparente, positionsbasierte Offerte. Jede Leistung ist klar aufgeschlüsselt – keine Pauschalschätzungen, keine versteckten Positionen.
Gemeinsam mit Ihnen, der Verwaltung oder dem zuständigen Planer klären wir Zugänge, Termine und die behördliche Koordination. Im Kanton Zürich ist die Bauabteilung oder Gewässerschutzstelle Ihrer Gemeinde die zuständige Stelle – wir kennen die Abläufe und Ansprechpartner in den Zürcher Gemeinden und übernehmen die Abstimmung bei Bedarf für Sie.
Fachgerecht, termingerecht und normkonform nach SIA 190 und SN 592 000. In den allermeisten Fällen innerhalb von 1 bis 3 Arbeitstagen. Unsere Teams arbeiten leise, sauber und rücksichtsvoll – ob in einer Wohnstrasse in Thalwil oder auf einem Gewerbeareal in Volketswil.
Sie erhalten ein vollständiges Dossier: Kanalfernseh-Aufnahmen der sanierten Leitungen, den aktualisierten Kanalisationsplan und den formellen Dichtheitsnachweis nach VSA-Richtlinien und SN 592 000. Dieses Dossier wird der Bauabteilung Ihrer Gemeinde zur Abnahme eingereicht. Liegt die letzte Zustandserfassung weniger als 10 Jahre zurück, kann die Gemeinde auf eine erneute Aufnahme verzichten – ansonsten liefern wir die vollständige Neuaufnahme gleich mit.
Die seriöse Antwort: Das hängt vom konkreten Fall ab. Laut AWEL betragen die durchschnittlichen Sanierungskosten im Kanton Zürich rund CHF 400 pro Laufmeter – wobei die Bandbreite je nach Schadensbild, Verfahren und Zugänglichkeit erheblich sein kann.
Was wir Ihnen aber mit Sicherheit sagen können: Eine grabenlose Kanalsanierung fällt in der Regel 3- bis 4-mal günstiger aus als eine konventionelle Aufgrabung. Die teuersten Positionen – Tiefbau, Aushub, Strassenwiederherstellung, Verkehrsregelung – entfallen komplett. Im Kanton Zürich, wo Strassenaufbrüche je nach Gemeinde aufwendige Bewilligungsverfahren und hohe Wiederherstellungskosten nach sich ziehen, macht das finanziell einen erheblichen Unterschied.
Die wichtigsten Kostenfaktoren:
Gut zu wissen: Je nach Gemeinde können die Kosten der Zustandserhebung – also der Kamerabefahrung – im Rahmen einer öffentlichen Kanalsanierung von der Gemeinde getragen werden, während die eigentliche Instandsetzung beim Eigentümer liegt. Die Regelung variiert von Gemeinde zu Gemeinde und ist in der jeweiligen SEVO (Siedlungsentwässerungsverordnung) festgehalten. Wir klären die konkrete Situation mit Ihrer Gemeinde im Vorfeld ab.
Unser Versprechen: Sie erhalten eine detaillierte, schriftliche Offerte mit klar aufgeschlüsselten Positionen, bevor wir irgendetwas anfassen. Der Betrag, der draufsteht, ist der Betrag, den Sie bezahlen.
Vom Reihenhaus in Urdorf bis zum Landwirtschaftsbetrieb in Fehraltorf – wir sanieren für alle, die eine dichte und funktionierende Kanalisation brauchen:
Im Kanton Zürich gibt es zahlreiche Anbieter. Was uns von anderen unterscheidet, ist die Verbindung von technischer Kompetenz mit Gemeindekenntnis – in einem Kanton mit über 160 Gemeinden keine Selbstverständlichkeit:
Ein Ansprechpartner, ein Team, ein Ergebnis. Wir koordinieren bei Bedarf Sanitärinstallateure, Tiefbauer und die behördliche Abstimmung mit der Bauabteilung oder Gewässerschutzstelle Ihrer Gemeinde – ob in Meilen, Wallisellen, Affoltern am Albis oder Embrach. Die kommunalen Siedlungsentwässerungsverordnungen kennen wir und sprechen die Sprache der zuständigen Stellen.
Unsere Offerten sind positionsgenau aufgeschlüsselt. Was drinsteht, bezahlen Sie – nicht mehr und nicht weniger. Auch wenn sich während der Ausführung etwas Unvorhergesehenes zeigt, sprechen wir zuerst mit Ihnen.
Uster am Montag, Dietikon am Mittwoch, Wädenswil am Freitag – unsere Planung steht. Und Ihre auch.
TV-Protokoll, Revisionsplan, Dichtheitsnachweis – alles nach VSA-Richtlinie und SN 592 000. Im Kanton Zürich, wo jede Gemeinde ihre SEVO hat und die Anforderungen im Detail variieren können, liefern wir die Dokumentation exakt so, wie es Ihre Gemeinde verlangt.
Rohrbruch am Sonntagmorgen in Horgen? Rückstau am Feiertag in Bülach? Wir sind erreichbar – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr. Von unserem Standort in Rümlang aus erreichen wir den gesamten Kanton innert kürzester Zeit.
Von unserem Standort an der Schulstrasse 2 in 8153 Rümlang aus erreichen wir den gesamten Kanton Zürich in kurzer Zeit – vom Zürcher Unterland über die Agglomeration bis ins Oberland und ans Seeufer.
Kanalhelden AG – Standort Zürich
Schulstrasse 2
8153 Rümlang
Tel. 043 215 09 36
[email protected]
Einsatzgebiet Kanton Zürich (ausserhalb Stadt Zürich und Winterthur): Uster, Dübendorf, Dietikon, Schlieren, Kloten, Opfikon, Wallisellen, Bülach, Regensdorf, Adliswil, Thalwil, Horgen, Wädenswil, Richterswil, Meilen, Stäfa, Männedorf, Küsnacht, Zollikon, Rüschlikon, Wetzikon, Pfäffikon, Hinwil, Wald, Rüti, Volketswil, Greifensee, Urdorf, Birmensdorf, Affoltern am Albis, Mettmenstetten, Embrach, Rafz, Andelfingen, Illnau-Effretikon, Fehraltorf, Bassersdorf, Nürensdorf, Oberglatt, Niederglatt und sämtliche weiteren Gemeinden im Kanton Zürich.
Im Kanton Zürich ist die jeweilige Gemeinde – konkret die Bauabteilung oder die kommunale Gewässerschutzstelle – für die Aufsicht über die private Liegenschaftsentwässerung zuständig. Sanierungspflichten entstehen typischerweise in drei Situationen: bei einem Baugesuch für Um- oder Neubau, bei dem die Gemeinde den Zustand der bestehenden Entwässerung prüft (bei Bauvorhaben mit Einfluss auf die Liegenschaftsentwässerung oder wenn die letzte Zustandserfassung mehr als 10 Jahre zurückliegt); bei einer öffentlichen Kanalsanierung, bei der die Gemeinde gleichzeitig die privaten Anschlussleitungen kontrollieren lässt; oder im Rahmen einer wiederkehrenden kommunalen Zustandserhebung, wie sie viele Zürcher Gemeinden inzwischen systematisch durchführen. Die gesetzliche Grundlage bilden das eidgenössische Gewässerschutzgesetz und die kommunale Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO).
In über 90 % der Fälle ja. Die grabenlose Schlauchliner-Sanierung ist im Kanton Zürich ein anerkanntes Standardverfahren und wird vom AWEL in den kantonalen Grundlagen zur Zustandserfassung und Sanierung ausdrücklich beschrieben. Voraussetzung ist, dass das Schadensbild die Methode zulässt – bei komplett kollabierten Rohren, extremen Querschnittsverformungen oder Fehlanschlüssen, die baulich korrigiert werden müssen, ist ein lokaler Eingriff unvermeidlich. Das klären wir im Vorfeld transparent mit Ihnen. Bei allen anderen Schadensbildern – Risse, undichte Muffen, Wurzeleinwüchse, Korrosion – ist die grabenlose Sanierung die effizienteste und kostengünstigste Lösung.
Die reine Bauzeit beträgt bei den meisten Projekten ein bis drei Arbeitstage – ob Einfamilienhaus in Stäfa oder Gewerbeliegenschaft in Kloten. Grössere Überbauungen, Stockwerkeigentümer-Siedlungen oder Industrieobjekte können je nach Leitungslänge auch eine bis drei Wochen beanspruchen, wobei wir etappenweise arbeiten. Hinzu kommt die Vorlaufzeit: Je nach Gemeinde und Bewilligungsverfahren rechnen Sie mit drei bis sechs Wochen von der Offerte bis zum Baubeginn. Im Notfall – Rückstau, Rohrbruch, akuter Wasseraustritt – ist unser 24/7-Pikettdienst innerhalb einer Stunde vor Ort.
Die technische Nutzungsdauer einer fachgerecht ausgeführten Inliner-Sanierung beträgt 50 bis 70 Jahre und ist damit vergleichbar mit einer komplett neu verlegten Leitung. Die Gewährleistung richtet sich nach SIA-Norm 190 und SN 592 000. Das AWEL beziffert die durchschnittlichen Sanierungskosten im Kanton Zürich auf rund CHF 400 pro Laufmeter – ein Inliner holt diese Investition über die Jahrzehnte mehrfach wieder herein. Darüber hinaus bieten die Hersteller der eingesetzten Liner Produktgarantien von bis zu 10 Jahren. Die glatte Innenoberfläche reduziert zudem Ablagerungen und senkt den künftigen Unterhaltsaufwand.
Ja, zwingend. Ohne aktuelle Kanalfernseh-Aufnahmen lässt sich weder das richtige Verfahren bestimmen noch eine belastbare Offerte erstellen. Im Kanton Zürich gilt: Liegt die letzte Zustandserfassung weniger als 10 Jahre zurück, kann das vorhandene Resultat zur Beurteilung herangezogen werden. Ist die Aufnahme älter oder nicht vorhanden, muss eine neue Kamerabefahrung durchgeführt werden. Die Aufnahmen sind der Bauabteilung Ihrer Gemeinde vor Baubeginn zur Prüfung zuzustellen. Wir führen die Inspektion mit unserer eigenen hochauflösenden Kameratechnik durch und erstellen den vollständigen Befundbericht – in dem Format, das Ihre Gemeinde verlangt.
Grundsätzlich ja. Bei Sanierungen der Aussenleitungen – vom Gebäude bis zum öffentlichen Kanalanschluss – bemerken Sie als Bewohner praktisch nichts. Bei Sprayliner-Arbeiten an Fallsträngen im Gebäudeinnern können einzelne Sanitäranlagen pro Sektion für einige Stunden ausser Betrieb sein – meist einen halben bis ganzen Tag. In Stockwerkeigentümer-Siedlungen und Mehrfamilienhäusern, wie sie im Kanton Zürich besonders häufig vorkommen, koordinieren wir die Arbeiten so, dass immer mindestens eine funktionierende Nasszelle pro Einheit verfügbar bleibt. Ein Auszug war bei unseren Projekten im Kanton Zürich noch nie nötig.
Die Unterhaltspflicht für die private Liegenschaftsentwässerung liegt gemäss Gewässerschutzgesetz beim Grundeigentümer. Wenn Ihre Gemeinde im Rahmen einer öffentlichen Kanalsanierung gleichzeitig die privaten Anschlussleitungen prüfen lässt, können die Kosten der Zustandserhebung – je nach SEVO – zulasten der kommunalen Spezialfinanzierung Abwasser gehen. Die Sanierung selbst bleibt allerdings beim Eigentümer. Bei plötzlichen Schadenereignissen – Rohrbruch mit Folgeschaden – greift je nach Police die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) oder Ihre Gebäudewasserversicherung. Altersbedingte Abnutzung ist kein Versicherungsfall – dafür sind die Sanierungskosten im Kanton Zürich grundsätzlich als werterhaltender Liegenschaftsunterhalt steuerlich absetzbar. Wir liefern die komplette Dokumentation für Gemeinde, Versicherung und Steuerbehörde.
Eine Stockwerkeigentümer-Siedlung aus den 1970er-Jahren in Uster mit 16 Wohneinheiten und einer gemeinsamen Grundleitung von rund 110 Laufmetern stand vor einer umfassenden Sanierung. Im Rahmen eines kommunalen GEP-Projekts (Genereller Entwässerungsplan) hatte die Gemeinde die privaten Anschlussleitungen systematisch per Kanalkamera untersucht. Der Befund: durchgehende Rissbildung im Steinzeugsystem, multiple undichte Muffen und ein fortgeschrittener Wurzeleinwuchs durch die Gartenhecken entlang der Leitungstrasse. Die Bauabteilung Uster hatte die Stockwerkeigentümergemeinschaft fristgerecht zur Instandsetzung aufgefordert.
Die besondere Herausforderung: 16 Eigentümer mit unterschiedlichen Zeitvorstellungen, eine gemeinsame Leitung, die nicht unterbrochen werden durfte, und die Auflage, sämtliche Gärten und den angrenzenden Spielplatz nicht zu tangieren.
Unsere Lösung: Vollständige grabenlose Inliner-Sanierung der Grundleitung, ergänzt durch Kurzliner an elf kritischen Muffenverbindungen und gezielte Roboterfräsarbeiten zur Wurzelbeseitigung. Die Dichtheitsprüfung nach VSA-Richtlinie und SN 592 000 bestand beim ersten Anlauf. Die vollständige Dokumentation wurde der Bauabteilung Uster fristgerecht eingereicht und abgenommen.
Sanierungsdauer: 5 Arbeitstage.
Ihre Gemeinde hat den Zustand Ihrer Leitung beanstandet? Beim Baugesuch wurde eine Zustandserhebung verlangt? Oder Sie möchten proaktiv prüfen lassen, wie es um Ihre Kanalisation steht? Dann melden Sie sich – unverbindlich, unkompliziert und ohne Verkaufsdruck.
Senden Sie uns Ihr TV-Protokoll und Ihren Kanalisationsplan – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer fundierten Einschätzung. Keine Unterlagen vorhanden? Dann starten wir mit einer professionellen Kamerainspektion und kümmern uns um alles Weitere.
Ob akuter Notfall am Wochenende in Wädenswil oder geplante Portfoliosanierung für eine Verwaltung in Dübendorf – wir lösen das. Fachgerecht, grabenlos wo immer möglich und mit der kompletten Dokumentation im Format, das Ihre Gemeinde verlangt. Damit Kanalsanierung für Sie – und für die Bauabteilung – erledigt ist.
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